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Es ist offen, ob nach der Novellierung des TEHG (Treibhausemissionshandelsgesetz) ab dem Jahr 2013 Müllverbrennungsanlagen und EBS-Kraftwerke dem CO2-Handel unterliegen. Das Gesetz soll im Juni verabschiedet werden. Die Branche versteht den Alleingang der Deutschen Gesetzgebung nicht.

Detailierte Information finden Sie bei der DEHST