Es ist offen, ob nach der Novellierung des TEHG (Treibhausemissionshandelsgesetz) ab dem Jahr 2013 Müllverbrennungsanlagen und EBS-Kraftwerke dem CO2-Handel unterliegen. Das Gesetz soll im Juni verabschiedet werden. Die Branche versteht den Alleingang der Deutschen Gesetzgebung nicht.
Detailierte Information finden Sie bei der DEHST
Detailierte Information finden Sie bei der DEHST
